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	<title>Webshop aktuell</title>
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	<description>Informationen für den E-Commerce</description>
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		<title>Informationspflichten</title>
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		<pubDate>Sun, 20 May 2012 15:05:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Urland</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wichtige Themen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Onlinehändler, der Verbrauchern Ware im Internet zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat eine Reihe von Informationspflichten zu beachten. Welche Informationspflichten im Einzelnen bestehen, wie beispielsweise bezüglich Zahlungs- und Lieferbestimmungen, wird sich mit der Umsetzung der VRRL ins nationale Recht zeigen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Onlinehändler, der Verbrauchern Ware im Internet zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat eine Reihe von Informationspflichten zu beachten. Welche Informationspflichten im Einzelnen bestehen, wie beispielsweise bezüglich Zahlungs- und Lieferbestimmungen, wird sich mit der Umsetzung der VRRL ins nationale Recht zeigen.</p>
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		<series:name><![CDATA[Das ändert sich 2012 für den Onlinehandel]]></series:name>
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		<title>Wertersatzpflicht</title>
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		<pubDate>Sun, 20 May 2012 01:17:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Urland</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Zusammenhang mit der neuen Widerrufsbelehrung steht auch die Veränderung hinsichtlich der Wertersatzpflicht, die sowohl Anbieter als auch Verbraucher betrifft. Die Wertersatzpflicht ändert sich, da der EuGH die bisherige Regelung als rechtswidrig eingestuft hat. Die Problematik des Wertersatzes stellte sich dann, wenn ein Kunde die bereits gebrauchte Ware nach erklärtem Widerruf an den Händler zurück [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Zusammenhang mit der neuen Widerrufsbelehrung steht auch die Veränderung hinsichtlich der Wertersatzpflicht, die sowohl Anbieter als auch Verbraucher betrifft. Die Wertersatzpflicht ändert sich, da der EuGH die bisherige Regelung als rechtswidrig eingestuft hat. Die Problematik des Wertersatzes stellte sich dann, wenn ein Kunde die bereits gebrauchte Ware nach erklärtem Widerruf an den Händler zurück schickte und der Händler nunmehr seinerseits Ansprüche geltend machte. Für das Prüfen der Ware darf dem Kunden noch kein Wertersatz auferlegt werden. Nur wenn dieser die Ware darüber hinaus nutzt, also beispielsweise den gekauften Notebook eine zeitlang gebraucht und diesen dann nach erklärtem Widerruf zurück schickt, kann der Händler Wertersatz geltend machen. Das Gesetz nennt dafür die Begriffe »Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise«.</p>
<p>Der Händler muss jedoch beachten, dass er den Verbraucher auf diese Rechtsfolge hinweisen und über dessen Widerrufsrecht belehren muss oder der Verbraucher von Beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat. Nicht auszuschließen ist, dass es auch nach der Neuregelung durch die VRRL zu zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Shopbetreibern und Kunden kommen wird. Was der Kunde noch als »Prüfen der Eigenschaften« versteht, werden Händler verständlicherweise oft anders sehen.</p>
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		<series:name><![CDATA[Das ändert sich 2012 für den Onlinehandel]]></series:name>
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		<title>ACTA gefährdet den Onlinehandel</title>
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		<pubDate>Sat, 19 May 2012 13:10:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Urland</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[In zahlreichen Städten kam es am vergangenen Wochenende zu Protesten gegen das Anti-Produktpiraterie-Abkommen ACTA. Während die Demonstranten ihre Grundrechte beschnitten sehen, weist der Internetverband Eco darauf hin, dass auch der Rechtsrahmen für die Internetwirtschaft gefährdet sei. Das auf Initiative der USA und Japans in mehrjährigen Verhandlungen fertig gestellte Abkommen ACTA richtet sich allgemein gegen Produktpiraterie, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In zahlreichen Städten kam es am vergangenen Wochenende zu Protesten gegen das Anti-Produktpiraterie-Abkommen ACTA. Während die Demonstranten ihre Grundrechte beschnitten sehen, weist der Internetverband Eco darauf hin, dass auch der Rechtsrahmen für die Internetwirtschaft gefährdet sei.</strong><span id="more-196"></span></p>
<p>Das auf Initiative der USA und Japans in mehrjährigen Verhandlungen fertig gestellte Abkommen ACTA richtet sich allgemein gegen Produktpiraterie, sieht aber unter anderem auch vor, dass Internet-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen von Kunden haftbar gemacht werden können. Viele Formulierungen sind sehr schwammig gehalten, was – je nach juristischer Interpretation – dazu beitragen könnte, dass das Internet viel schärfer als heute in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen überwacht werden muss.</p>
<p>In Europa wird das internationale Abkommen wegen seiner möglichen Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger stark kritisiert, am vergangenen Samstag fanden in zahlreichen, deutschen Städten Demonstrationen statt. Schon am Freitag wurde bekannt, dass die deutsche Regierung das Urheberrechtsabkommen vorerst nicht unterzeichnen wird. Das Auswärtige Amt zog eine bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Bedenken angemeldet, sagte dazu ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Als Folge der Skepsis in Deutschland und einigen anderen EU-Staaten wird sich nun das Europaparlament mit dem Abkommen befassen müssen.</p>
<p>Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco e.V. weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ACTA auch den verlässlichen nationalen und internationalen Rechtsrahmen der Internetwirtschaft gefährde, der eine wichtige Voraussetzung für Innovationen und die weltweite, digitale Entwicklung sei. Ein Viertel des deutschen Wirtschaftswachstums entspringe der schnell expandierenden Internetwirtschaft.</p>
<p>Ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Internet-Branche sei die neutrale Infrastruktur der Internet-Provider, durch deren Netze die Daten fließen. Diese technische Infrastruktur diskriminiere niemanden und habe so die Grundlage für ein einzigartiges Wachstum und Innovationen der Internetwirtschaft geschaffen. Ebenso wichtig sei der klare Rechtsrahmen für die Erbringung der Providerleistungen. Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung, warnt in diesem Zusammenhang vor Konsequenzen von ACTA: »ACTA forciert den Druck auf die Provider, an diesem Rechtsrahmen vorbei die wirtschaftlichen Interessen der Copyright-Industrie zu bedienen. Sie sollen als Hilfssheriff bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen zuarbeiten. Das verletzt den Kern der eigentlichen Providerleistungen und zerstört das Verhältnis zu den Kunden, die auf eine neutrale und datenschutzkonforme Kommunikations-Infrastruktur vertrauen«.</p>
<p>Der Verband gibt darüber hinaus zu bedenken, dass die beteiligten Länder bei der Umsetzung von ACTA sehr unterschiedliche Regelungen schaffen könnten und so die weltweit agierenden Unternehmen der Internetbranche vor kaum zu bewältigende rechtliche Probleme stellen würden.</p>
<p>Quelle: crn.de</p>
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		<title>Einkauf per Smartphone voll im Trend</title>
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		<pubDate>Sat, 19 May 2012 01:06:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Urland</dc:creator>
				<category><![CDATA[Trends]]></category>
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		<description><![CDATA[Immer mehr Smartphonebesitzer nutzen ihr Gerät auch dazu, unterwegs per Handy zu shoppen. Im vergangenen Jahr kauften mehr als doppelt so viele Personen auf diesem Wege ein, als noch ein Jahr zuvor. Nachdem sie sich als Telefon genauso etabliert haben, wie als Kommunikationszentrale, Musikspieler, Taschencomputer und Kamera, sind Smartphones derzeit schon wieder auf bestem Wege, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Immer mehr Smartphonebesitzer nutzen ihr Gerät auch dazu, unterwegs per Handy zu shoppen. Im vergangenen Jahr kauften mehr als doppelt so viele Personen auf diesem Wege ein, als noch ein Jahr zuvor.</strong></p>
<p><span id="more-190"></span></p>
<p>Nachdem sie sich als Telefon genauso etabliert haben, wie als Kommunikationszentrale, Musikspieler, Taschencomputer und Kamera, sind Smartphones derzeit schon wieder auf bestem Wege, auch das nächste Feld zu erobern: den Mobile Commerce. Wie die aktuelle Studie »Connected Europe« von Telefonica Germany und Comscore in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien (EU5) zeigt, haben die Nutzerzahlen für die Einkaufsmöglichkeiten in der Hosentasche im vergangenen Jahr um mehr als 112 Prozent zugelegt. Gleichzeitig verwendet demnach inzwischen jeder Achte sein Smartphone auch zum Bezahlen, 20 Prozent erledigen ihre Bankgeschäfte zumindest teilweise per Smartphone. Damit entwickelt sich Mobile Commerce immer mehr zu einer wichtigen Säule des eCommerce.</p>
<p>Neben praktischen Apps von Anbietern, Shops, Testportalen und Preisvergleichern befeuert vor allem die immer weitere Verbreitung von Datenflatrates den mobilen Einkauf. Wie die Studie zeigt, nutzen in den EU5-Ländern inzwischen 75 Prozent aller Smartphonebesitzer auch einen Internettarif; was eine Steigerung von über 6o Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Dank dieser Möglichkeiten lassen sich an jedem Ort und in Echtzeit Preise abgleichen und günstigere Alternativen in der Umgebung finden. Ein Service, der immer öfter auch gezielt genutzt wird, wie René Schuster, CEO von Telefonica Germany erklärt: »Immer mehr Konsumenten nutzen ihr Gerät als mobilen Einkaufsberater &#8211; um Preise und Produkte direkt im Laden zu vergleichen.« Das bedeute natürlich auch für den Handel nicht weniger, als den Zwang zur Einführung einer weiteren völlig neuen Vertriebsplattform. »Smartphones sind dabei, den Handel zu revolutionieren«, bestätigt Schuster.</p>
<p>Besonders beliebt sind bei den europäischen Smartphone-Shoppern Apps, die QR- und Barcodes auslesen und verarbeiten. Jeder zehnte Smartphonebesitzer nutzt bereits solche Scanner und Preisvergleicher, mit denen sich als mobiler Einkaufsberater stets schnell das beste Angebot finden lässt. Auch die Anbieter selbst nutzen die Codes daher immer häufiger, um etwa auf Packungen auf Marketingaktionen hinzuweisen.</p>
<p>Die komplette Studie Connected Europe finden Sie <a href="http://www.comscore.com/Press_Events/Presentations_Whitepapers/2012/Connected_Europe" target="_blank">hier</a>.</p>
<p>Quelle: crn.de</p>
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		<title>Neuer Vobis Online-Shop geht an den Start</title>
		<link>http://www.webshop-aktuell.de/neuer-vobis-online-shop-geht-an-den-start</link>
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		<pubDate>Fri, 18 May 2012 13:05:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Urland</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[online-shops]]></category>
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		<description><![CDATA[Nachdem Media Markt seinen Online Shop gestartet hat, zieht Vobis mit seinem neu konzipierten Shop nach. Auch hier sind die Filialen mit dem Online-Angebot verknüpft, allerdings bietet Vobis mit mehr als 10.000 Artikeln das Vierfache an Produkten an. Vobis hat diesen Monat seinen neu konzipierten Online-Shop auf www.vobis.de eröffnet. Im Gegensatz zu Media Markt bietet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nachdem Media Markt seinen Online Shop gestartet hat, zieht Vobis mit seinem neu konzipierten Shop nach. Auch hier sind die Filialen mit dem Online-Angebot verknüpft, allerdings bietet Vobis mit mehr als 10.000 Artikeln das Vierfache an Produkten an.</strong></p>
<p><span id="more-175"></span></p>
<p>Vobis hat diesen Monat seinen neu konzipierten Online-Shop auf www.vobis.de eröffnet. Im Gegensatz zu Media Markt bietet der neue Online-Shop den Kunden ein weitaus größeres Sortiment an. Sind es im Media Markt Online Shop gerade 2.500 Artikel, kann man bei Vobis aus 10.800 Artikeln aussuchen. Dabei ist das Sortiment in die Produktgruppen Entertainment, Hardware, Netzwerk und Kabel, Beamer und TFT, Software und Verbrauchsmaterial unterteilt. Außerdem ist der Shop um Produktgruppen und Marken erweitert worden, die bislang nicht über www.vobis.de und www.vobis.com zu beziehen waren.</p>
<p>Auch Vobis will mit dem Online Shop eine Brücke zu den Franchisefilialen schlagen. Ähnlich wie bei Media Markt kann der Kunde seine Bestellung online machen und die Ware im Vobis Shop abholen. Für den Kunden hat die Kombination aus Online-Handel mit den Vobis Filialen weitere Vorteile. So hat er im Servicefall in jeder Vobis Filiale einen persönlichen Ansprechpartner, der die Serviceabwicklung übernimmt. Selbstverständlich kann der Kunde seinen Servicefall auch direkt über den Online-Shop abwickeln. »Mit dem neuen Online-Shop hat der Kunde jetzt eine viel größere Auswahl bei deutlich besseren Preisen. Damit werden wir im Online-Geschäft wettbewerbsfähiger und nutzen weiterhin unsere Synergie mit den Vobis Filialen«, erklärt Jürgen Bochmann, Geschäftsführer der Vobis GmbH.</p>
<p>Quelle: crn.de, Foto: Vobis</p>
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		<title>Online-Shop von Media Markt kommt Mitte Januar</title>
		<link>http://www.webshop-aktuell.de/online-shop-von-media-markt-kommt-mitte-januar</link>
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		<pubDate>Fri, 18 May 2012 04:08:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Urland</dc:creator>
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		<category><![CDATA[mediamarkt]]></category>
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		<description><![CDATA[Media Markt startet am 16. Januar seinen Online-Shop. Damit setzt der Retail-Riese seine angekündigte Multichannel-Strategie um. Media Markt startet am 16. Januar um 6.00 Uhr seinen Online-Shop. Auf der Webseite des Retailers ist allerdings gerade Pause. Aktuell sind nur ein gelbes Baustellenschild sowie ein Countdown zu sehen. Bereits Mitte Juli 2011 kündigte Media Markt die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Media Markt startet am 16. Januar seinen Online-Shop. Damit setzt der Retail-Riese seine angekündigte Multichannel-Strategie um.<span id="more-157"></span></p>
<p>Media Markt startet am 16. Januar um 6.00 Uhr seinen Online-Shop. Auf der Webseite des Retailers ist allerdings gerade Pause. Aktuell sind nur ein gelbes Baustellenschild sowie ein Countdown zu sehen. Bereits Mitte Juli 2011 kündigte Media Markt die neue Strategie des Unternehmens an. Dazu schlachtete das Unternehmen die vormals heilige Kuh der dezentralen Filial-Struktur, die bislang als unvereinbar mit einer Online-Strategie galt. Das neue Vorgehen benötigt vor allem Zugeständnisse der einzelnen Filialleiter. Sie sollen mit einer Provision an den Online-Gewinnen beteiligt werden, um für den neuen Kanal begeistert zu werden. Um Online wie Offline in den Märkten einen einheitlichen Produktpreis bieten zu können, wird es ein Kernsortiment von 3.000 Produkten geben, das für alle Filialen verbindlich ist. Die Bestellabwicklung übernehmen allerdings nicht die lokalen Märkte, sondern ein zentrales Logistikzentrum.</p>
<p>Die Märkte vor Ort und der Online-Shop sollen dann stark verknüpft werden. So können Produkte online gekauft werden, bei Reklamationen aber auch im Markt selbst zurückgegeben werden. Auch soll sich Ware online bestellen und zum Media Markt in der Nähe liefern lassen, um sie dort selbst abholen zu können. Dabei will Media Markt immer den tiefsten Preis garantieren und orientiert sich an den »maßgeblichen Wettbewerbern«, wie auf der Webseite des Unternehmens zu lesen ist.</p>
<p>Neben der Multichannel-Strategie hat Media Markt im letzten Sommer auch eine Verdichtungsstrategie lanciert. Dabei sollen neue Märkte mit kleinerer Fläche entstehen, die dennoch ein Vollsortiment anbieten. Ziel ist es, in Regionen Deutschlands vorzudringen, die bisher durch die großen Märkte schlecht erschlossen sind. Beide Strategien zusammen ergeben erhebliche Synergieeffekte.</p>
<p>Wie sich der Online-Shop auf den Handel auswirkt ist noch unklar. Auch ob der Kunde das neue Angebot des Unternehmens nutzt, ist fraglich. In der Schweiz ist der Online-Shop schon seit Mitte Dezember erreichbar, in den Niederlanden und Österreich sogar schon seit dem Frühjahr 2010. Bisher konnten diese aber nicht überzeugen.</p>
<p>Quelle: crn.de, © Grafik: MediaMarkt</p>
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		<title>Bitkom ist gegen überzogene Abmahnungen im Web</title>
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		<pubDate>Thu, 17 May 2012 13:05:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Urland</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[bitkom]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Branchenverband Bitkom ist gegen überzogene Abmahnungen im Internet. Jetzt fordert der Hightech-Verband, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen und unterstützt eine aktuelle Initiative des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen. Der Hightech-Verband Bitkom fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. »Abmahnungen können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p><strong>Der Branchenverband Bitkom ist gegen überzogene Abmahnungen im Internet. Jetzt fordert der Hightech-Verband, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen und unterstützt eine aktuelle Initiative des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen.</strong></p>
<p><span id="more-55"></span></p>
<div>
<p>Der Hightech-Verband Bitkom fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. »Abmahnungen können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im Internet aber vielfach missbraucht. Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden«, sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf in Berlin. »Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden.« Oft würden Online-Angebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Der BITKOM unterstützt daher eine aktuelle Initiative des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen.<br />
Der jährliche Schaden pro Online-Händler durch Abmahnungen beträgt laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters »Trusted Shops« im Durchschnitt 5.300 Euro. Jeder zweite Händler sehe sich durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. »Leider entsteht der Eindruck, dass Abmahnungen von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht werden«, erklärt Prof. Kempf. So würden Abmahnungen gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Dabei werde die Unsicherheit vieler vornehmlich kleiner Online-Händler ausgenutzt. »Gerade im Online-Handel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße«, erklärt Kempf. Neben einer gesetzlichen Einschränkung der Abmahnungen hält Bitkom daher auch eine umfassende Aufklärung der Händler für nötig.<br />
Ein häufiger Grund für Abmahnungen sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Diese besagt, innerhalb welcher Zeit Online-Kunden die Ware zurückgeben dürfen. Der Bitkom empfiehlt Händlern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Es ist im Internet kostenfrei verfügbar unter www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_388.html.</p>
<p>Quelle: crn.de</p>
</div>
</div>
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		<title>Amazon plant zwei neue Logistikzentren</title>
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		<pubDate>Thu, 17 May 2012 01:22:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Urland</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[amazon]]></category>
		<category><![CDATA[marktplätze]]></category>

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		<description><![CDATA[Amazon will im dritten Quartal 2012 zwei neue Logistikzentren in Deutschland eröffnen. Die Bauarbeiten für die neuen Objekte in Koblenz und in Pforzheim sollen in Kürze beginnen. Amazon wird neue Logistikzentren in Deutschland betreiben. Zu den bisherigen Standorten in Bad Hersfeld, Graben, Leipzig, Rheinberg und Werne sollen ab dem dritten Quartal 2012 neue in Koblenz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p><strong>Amazon will im dritten Quartal 2012 zwei neue Logistikzentren in Deutschland eröffnen. Die Bauarbeiten für die neuen Objekte in Koblenz und in Pforzheim sollen in Kürze beginnen.</strong></p>
<p><strong><span id="more-34"></span></strong>Amazon wird neue Logistikzentren in Deutschland betreiben. Zu den bisherigen Standorten in Bad Hersfeld, Graben, Leipzig, Rheinberg und Werne sollen ab dem dritten Quartal 2012 neue in Koblenz und Pforzheim hinzukommen. Nach Angaben des Etailers waren Hauptgründe für die Auswahl der Standorte die zentrale Lage in Europa, das sehr gute regionale Mitarbeiterpotenzial und die hervorragende Anbindung an alle größeren Autobahnen sowie die gute Zusammenarbeit mit den Städten.</p>
<div>
<p>Beide neuen Gebäude werden laut Amazon eine Größe von circa 110.000 Quadratmetern haben und dessen gesamtes Produktangebot abwickeln. Weiter erwartet der Etailer in seinen beiden neuen Logistikzentren bis zu 1.000 langfristige Arbeitsplätze in den nächsten drei Jahren nach Eröffnung zu bieten und weitere bis zu 2.000 saisonale Arbeitsplätze während der Hochsaisonzeiten.</p>
<p>»Wir sind glücklich, die Eröffnung von zwei neuen Logistikzentren anzukündigen. Ab Januar werden wir in Koblenz und Pforzheim mit der Einstellung von Mitarbeitern aus der Region beginnen, darauf freuen wir uns sehr«, kommentiert Armin Cossmann, Leiter der deutschen Logistikzentren bei Amazon. »Unsere Logistikzentren helfen sicherzustellen, dass Kunden immer schnell und zuverlässig beliefert werden.«</p>
<p>Quelle: crn.de</p>
</div>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Android und iOS räumen im Weihnachtsgeschäft ab</title>
		<link>http://www.webshop-aktuell.de/android-und-ios-raumen-im-weihnachtsgeschaft-ab</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 13:27:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Urland</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[android]]></category>
		<category><![CDATA[apple]]></category>
		<category><![CDATA[weihnachten]]></category>

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		<description><![CDATA[Google und Apple haben massiv vom diesjährigen Weihnachtsgeschäft profitiert. Direkt nach Weihnachten stiegen die Neuaktivierungen von Mobilgeräten mit den Betriebssystemen Android und iOS um das Dreifache an. Vor allem Android setzt neue Rekordnmarken. Bei Millionen Menschen weltweit lagen in diesem Jahr Smartphones und Tablets unter dem Weihnachtsbaum, die mit den Betriebssystemen iOS und Android arbeiten. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Google und Apple haben massiv vom diesjährigen Weihnachtsgeschäft profitiert. Direkt nach Weihnachten stiegen die Neuaktivierungen von Mobilgeräten mit den Betriebssystemen Android und iOS um das Dreifache an. Vor allem Android setzt neue Rekordnmarken.</strong><span id="more-49"></span></p>
<p>Bei Millionen Menschen weltweit lagen in diesem Jahr Smartphones und Tablets unter dem Weihnachtsbaum, die mit den Betriebssystemen iOS und Android arbeiten. Dem Marktforschungsunternehmens Flurry Analytics zufolge fanden allein am 25. Dezember 6,8 Millionen neue Aktivierungen von Mobilgeräten statt, auf denen iOS oder Android läuft. Zum Vergleich: An den übrigen Dezembertagen lag die Zahl der neuen Registrierungen täglich bei rund 1,5 Millionen.</p>
<p>im Vergleich zu der Zeit nach Weihnachten 2010 stiegen die Neuaktivierungen nach Zahlen von Flurry Analytics in diesem Jahr um satte 140 Prozent. Im Vergleich zu den ersten drei Dezemberwochen konnte ein Anstieg von 353 Prozent verzeichnet werden. Flurry Analytics errechnete die Gesamtzahl für Apple und Android aus den Zugriffen neuer Geräte auf Apps auf den entsprechenden Plattformen.</p>
<p>Mehr als die Hälfte der Aktivierungen konnte Googles Betriebssystem Android verbuchen. Android-Entwicklerchef Andy Rubin zufolge wurden an Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag rund 3,7 Millionen Android-Geräte aktiviert. An einem gewöhnlichen Tag beläuft sich die Zahl der Aktivierungen auf gut 700.000.</p>
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		<title>Ebay übernimmt BillSafe</title>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 01:07:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Urland</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Ebay-Tochter PayPal hat die Übernahme von BillSafe, einem deutschen Anbieter für Rechnungskauf im Internet, bekannt gegeben. Ebay hatte im Oktober 2010 bereits eine Minderheit an dem Unternehmen übernommen und hält jetzt 100 Prozent der ausgegebenen BillSafe-Aktien. Einzelheiten zum Verkauf des Unternehmens wurden nicht bekannt gegeben. BillSafe ergänzt künftig das Portfolio des Online-Payment-Dienstleisters PayPal. PayPal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Ebay-Tochter PayPal hat die Übernahme von BillSafe, einem deutschen Anbieter für Rechnungskauf im Internet, bekannt gegeben. Ebay hatte im Oktober 2010 bereits eine Minderheit an dem Unternehmen übernommen und hält jetzt 100 Prozent der ausgegebenen BillSafe-Aktien.</strong><span id="more-21"></span></p>
<p>Einzelheiten zum Verkauf des Unternehmens wurden nicht bekannt gegeben. BillSafe ergänzt künftig das Portfolio des Online-Payment-Dienstleisters PayPal.</p>
<p>PayPal unterhält alleine in Deutschland über 15 Millionen Kundenkonten. Durch die Übernahme von BillSafe will PayPal einen umfassenderen Zahlungsservice für Händler und Kunden anbieten. Mit BillSafe können Käufer per Rechnung einkaufen und bezahlen erst, nachdem sie die Ware erhalten haben. »Gemeinsam mit BillSafe bieten wir unseren Kunden in Deutschland eine weitere Zahlungsoption an, die ihrem Bedürfnis nach Sicherheit gerecht wird, ganz unabhängig davon, ob sie per Kreditkarte, Bankkonto oder Rechnung bezahlen möchten. Und das wiederum führt bei unseren Händlern zu höheren Umsätzen«, meint Arnulf Keese, Geschäftsführer von PayPal Deutschland.</p>
<p>Eingefädelt wurde die Übernahme durch den Frankfurter Spezialisten Corporate Finance Partners. Geschäftsführer des Unternehmens ist unter anderem Julian Riedlbauer, einstiger Jung-Star der IT-Branche. Riedlbauer war zudem über vier Jahre in der Geschäftsführung bei der Düsseldorfer ElectronicPartner-Gruppe tätig.</p>
<p>Quelle: crn.de</p>
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