Informationspflichten

Von | 20. Mai 2012 um 17:05 Uhr | Keine Kommentare | Wichtige Themen

Dieser Beitrag ist Nr. 6 von 7 in der Serie: Das ändert sich 2012 für den Onlinehandel

Der Onlinehändler, der Verbrauchern Ware im Internet zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat eine Reihe von Informationspflichten zu beachten. Welche Informationspflichten im Einzelnen bestehen, wie beispielsweise bezüglich Zahlungs- und Lieferbestimmungen, wird sich mit der Umsetzung der VRRL ins nationale Recht zeigen.

Der Autor

Thomas Urland

Jahrgang 1980, gelernter Kaufmann für Bürokommunikation. Seit 1994 Interesse an Website-Programmierung, daher im Jahr 2000 Weiterbildung zum Internetspezialist für Programmierung und Administration. Seit deren Gründung 2004 Inhaber der Firma IT-B@SICS.

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