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Endlich einheitliche Regelung für den EU-Versandhandel

Endlich einheitliche Regelung für den EU-Versandhandel

Der Europäische Rat hat nach dreijähriger Diskussion die Verbraucherrechtrichtlinie (VRRL) nun angenommen. Damit werden die Informationspflichten und das Widerrufsrecht im Fernabsatz verbindlich harmonisiert und damit der Online-Handel im europäischen Ausland erleichtert.

Bei der EU-Richtline VRRL, die jetzt die lange diskutierte Vollharmonisierung im Fernabsatzrecht durchsetzt, geht es vor allem um die Informationspflichten für Händler über die Kosten für die Zahlungsart, um Lieferbeschränkungen, das Verbot kostenpflichtiger Kundenhotlines, die Button-Lösung (Schaltflächen statt Doppelklick) sowie die Pflicht, den Liefertermin zwingend zu nennen. Besonders wichtig für Verbraucher und Fachhändler: beim Widerrufsrecht gilt jetzt europaweit die 14-tägige Widerrufsfrist. Auf diese Weise wird der europaweite Handel entscheidend erleichtert – die Frist beginnt bei der Lieferung von Waren an dem Tag, an dem der Verbraucher die Waren erhält.

Wird der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate – somit entfällt für deutsche Händler das »unendliche Widerrufsrecht«. Für die Belehrung zum Widerruf wird eine Musterbelehrung nach deutschem Vorbild zur Verfügung gestellt. Bei der Rücksendung von Waren hat jetzt grundsätzlich der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern der Händler zuvor auf diese Rechtslage hingewiesen hat, das heißt jetzt ist keine Sondervereinbarung dazu mehr nötig. Der Händler hat hierbei weiterhin die Hinsendekosten zu übernehmen, dies allerdings ohne Expresszuschläge.

Darüber hinaus enthält die VRRL Regelungen zur Erklärung des Widerrufs und es werden Ausnahmen vom Widerrufsrecht festgeschrieben, so etwa für »hygienisch sensible Waren«, die entsiegelt worden sind. Für Verbraucher gibt es weiterhin die Rücksendefrist von 14 Tagen und das Zurückbehaltungsrecht für Händler. Die jetzt erreichte Vollharmonisierung im Rahmen der VRRL bedeutet, dass die nationalen Gesetzgeber keine abweichenden Vorschriften erlassen und auch keine zusätzlichen Pflichten einführen dürfen. Die Rechtslage für Händler und Verbraucher dürfte also endlich transparenter werden – europaweiter Handel wird nun mit angemessenem Aufwand möglich.

Quelle: crn.de

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Thomas Urland
Gründete 2004 die Firma IT-B@SICS, welche sich unter anderem auch mit der Programmierung von Online-Shops beschäftigt. Aber auch die Programmierung von Unternehmenswebsites bis hin zu großen Portalen gehört zum Leistungsumfang. Weitere Informationen zum gesamten Angebot unter www.it-basics.net.

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