Kosten nicht in den AGB versteckenRecht by Thomas Urland - 13. Oktober 201419. Mai 20170 Auch Unternehmer müssen vom Betreiber vor der Anmeldung darauf hingewiesen werden, dass die Mitgliedschaft bei einer Warenplattform im Internet kostenpflichtig ist. Es reicht nicht aus, wenn dies lediglich in einer AGB-Klausel steht. Im vorliegenden Fall suchte ein Unternehmer das Portal der Melango.de GmbH auf. Hierbei handelt es sich um eine Internetpräsenz,