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Tierbestattung im heimischen Garten

Ein Haustier zu haben, bereichert das eigene Leben im hohen Maße. Doch was soll mit dem geliebten Tier passieren, wenn sein Leben vorbei ist? Das begraben eines verstorbenen Haustieres in der freien Natur ist in Deutschland grundsätzlich verboten, es sei denn Sie haben ein eigenes Grundstück. Aber auch dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen und es müssen einige Auflagen eingehalten werden.

Viele Tierärzte bieten eine Verbrennung in der Tierkadaververwertung an, was für viele Menschen nicht in Frage kommt. Vielerorts gibt es auch Tierfriedhöfe, was sich aber nicht jeder leisten kann. Wie also den langjährigen Begleiter liebevoll und in Würde gehen lassen?

Eine andere Möglichkeit wäre eine Tierurne, welche zu Hause aufgestellt werden kann oder in der Ihr geliebtes Haustier beigesetzt wird. Einzige Ausnahme bildet hier die Hansestadt Bremen, da hier wegen des hohen Grundwasserstandes eine private Beerdigung seines Haustieres grundsätzlich verboten ist. Aber Achtung! Nicht jedes Haustier darf im eigenen Garten bestattet werden. Kleintiere wie Zierfische, Hamster oder Kaninchen dürfen bedenkenlos vergraben werden, wohingegen bei Katzen, Hunden und anderen Haustieren ab einer gewissen Größe wegen des Seuchenschutzes einige Auflagen eingehalten werden müssen. Das Veterinäramt gibt die jeweiligen Auflagen aus und kontrolliert diese auch. Wenn Sie also eine Tierbestattung im Garten durchführen möchten, müssen Sie sich vorab an das Veterinäramt wenden und einen formlosen Antrag stellen. Hier reicht der Name und die Adresse des Antragstellers sowie die Art des Haustieres. Wurde das Tier ordnungsgemäß eingeäschert, benötigen Sie keine Genehmigung da es sich dabei um eine Ausnahme handelt.

Tierurnen zum Beispiel von mementi-urnen.de sind eine schöne Möglichkeit, sein verstorbenes Haustier liebevoll gehen zu lassen. Urnen für Tiere sind im Grunde genommen nicht anders als Urnen für Menschen, nur eben etwas kleiner. Die Größe der Tierurnen richtet sich nach dem Gewicht des verstorbenen Tieres. Bis zu einem Körpergewicht von 12 Kilogramm bekommen Haustiere eine Tierurne von einem Liter Fassungsvermögen, bis zu 40 Kilogramm bekommen sie eine Tierurne von zwei Litern Fassungsvermögen, bis zu 60 Kilogramm bekommen sie eine Tierurne von 3,5 Litern Fassungsvermögen und über 60 Kilogramm bekommen die Tiere eine Tierurne von 5,5 Litern Fassungsvermögen.

Damit Sie eine Genehmigung für die Heimbestattung ihres Haustieres vom zuständigen Veterinäramt erhalten, kann dieses folgende Bedingungen je nach Wohnort verlangen:

  • Liegt das Grundstück in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet, so ist das Beerdigen von Haustieren darauf grundsätzlich verboten.
  • Um zu verhindern, dass andere Tiere den Kadaver riechen und eventuell ausgraben, sollte die Ruhestätte mindestens 60 cm tief ausgehoben werden.
  • Das Grab darf sich nicht unmittelbar neben öffentlich genutzten Straßen und Wegen befinden. Hier sollte ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.
  • Das Behältnis, in dem das Haustier begraben wird, muss gut verrotten. Plastik oder Metallbehältnisse sind also nicht geeignet. Eine bessere Alternative ist  eine Decke oder ein Pappkarton.
  • Sehr wichtig ist, dass das Haustier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sein darf. Für Tiere mit ansteckenden und meldepflichtigen Erkrankungen gelten besondere Bestimmungen, um die Gefahr einer Verbreitung der Seuche zu minimieren.
Gesamtbewertung
Thomas Urland
Gründete 2004 die Firma IT-B@SICS, welche sich unter anderem auch mit der Programmierung von Online-Shops beschäftigt. Aber auch die Programmierung von Unternehmenswebsites bis hin zu großen Portalen gehört zum Leistungsumfang. Weitere Informationen zum gesamten Angebot unter www.it-basics.net.

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